Donnerstag, 10. März 2011
Kuriose Erbfälle
Da gab es mal eine ältere Dame und ihren Hund. Jetzt ist die alte Dame tot und der Hund steinreich. Reicher sogar als der Sohn der Dame. Neben dem Haus, welches einen Wert von 8,3 Millionen Dollar hat, hat die Hundedame noch 3 Millionen Dollar geerbt. Der Sohn der Dame erbt aber nur 1 Millionen Dollar und findest das nicht gerecht. Er will gegen das Testament klagen. Der Sohn bekommt sogar weniger als die Hausangestellten der alten Dame, die können sich 27 Millionen Dollar teilen.
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Dienstag, 15. Februar 2011
Erbschaftssteuer
"Die Erbschaftsteuer ist eine Steuer auf den Vermögenserwerb von Todes wegen."
Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes ist die Grundlage für die Erhebung der Steuer. Sie wurde zum ersten mal 1906 eingeführt. Im Jahr 2002 hat das Bundesfinanzministerium eine statistische Erhebung zur Erbschaftssteuer durchgeführt. Danach hatten 48,8 % der Erbschaftsteuerpflichtigen eine Erbschaft unter 500.000 € gemacht, 25,8 % hatten eine Erbschaft bis 2,5 Mill. €, 8,8 % eine Erbschaft bis 5 Mill. € und 18,7 % hatten eine Erbschaft über 5 Mill. €.
Auch bei der Erbschaftssteuer gibt es Freibeträge. Die Höhe des Freibetrages richtet sich wiederum nach dem Verwndschaftsverhältnis. Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner haben einen Freibetrag von 500.000 €. Die Kinder nur noch einen Freibetrag von 400.000 € und Enkelkinder von 200.000 €.
Die Steuersätze richten sich danach in welcher Steuerklasse Sie eingeordnet werden.
Steuerklasse 1: Ehegatte, Kinder, Enkelkinder, Eltern und Großeltern
Steuerklasse 2: Geschwister, Schwiegerkinder, Schwiegereltern und geschiedener Ehegatte
Steuerklasse 3: alle übrigen Erwerber
Haben Sie also eine Erbschaft gemacht, die nach Abzug des Freibetrages z.B. 75.000 € beträgt, zahlen sie in der Steuerklasse 1 7% , in der Steuerklasse 2 15% und in der Steuerklasse 3 30% Erbschaftssteuer.
Sollten Sie eine Erbschaft gemacht haben, dann lassen Sie sich bitte von einem Anwalt für Erbschaftsrecht beraten, den es gibt noch einiges bei der Erbschaftssteuer zu beachten.
Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes ist die Grundlage für die Erhebung der Steuer. Sie wurde zum ersten mal 1906 eingeführt. Im Jahr 2002 hat das Bundesfinanzministerium eine statistische Erhebung zur Erbschaftssteuer durchgeführt. Danach hatten 48,8 % der Erbschaftsteuerpflichtigen eine Erbschaft unter 500.000 € gemacht, 25,8 % hatten eine Erbschaft bis 2,5 Mill. €, 8,8 % eine Erbschaft bis 5 Mill. € und 18,7 % hatten eine Erbschaft über 5 Mill. €.
Auch bei der Erbschaftssteuer gibt es Freibeträge. Die Höhe des Freibetrages richtet sich wiederum nach dem Verwndschaftsverhältnis. Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner haben einen Freibetrag von 500.000 €. Die Kinder nur noch einen Freibetrag von 400.000 € und Enkelkinder von 200.000 €.
Die Steuersätze richten sich danach in welcher Steuerklasse Sie eingeordnet werden.
Steuerklasse 1: Ehegatte, Kinder, Enkelkinder, Eltern und Großeltern
Steuerklasse 2: Geschwister, Schwiegerkinder, Schwiegereltern und geschiedener Ehegatte
Steuerklasse 3: alle übrigen Erwerber
Haben Sie also eine Erbschaft gemacht, die nach Abzug des Freibetrages z.B. 75.000 € beträgt, zahlen sie in der Steuerklasse 1 7% , in der Steuerklasse 2 15% und in der Steuerklasse 3 30% Erbschaftssteuer.
Sollten Sie eine Erbschaft gemacht haben, dann lassen Sie sich bitte von einem Anwalt für Erbschaftsrecht beraten, den es gibt noch einiges bei der Erbschaftssteuer zu beachten.
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Dienstag, 28. September 2010
Der Staat als Erbe
Schlägt ein Erbe die Erbschaft aus oder ist kein Erbe vorhanden, ist der Staat per Gesetzt verpflichtet das Erbe anzunehmen. Allein in Sachsen sind in den vergangenen 5 Jahren 3981 Erbschaften an den Freistaat gefallen. Die Erbschaften die an den Staat fallen werden von Jahr zu Jahr mehr. Im ersten Halbjahr 2010 sind es schon 426 Erbschaften in Sachsen. Bei den Erbschaften handelt es sich in den meisten Fällen um Nachlässe ohne nennenswertes Vermögen. Aber es gibt auch andere Fälle. Da gibt es ganze Firmen inklusive Maschinenpark oder Immobilien. Viele der Immobilien sind baufällig und müssen durch den Freistaat gesichert werden und auch die laufenden Kosten sind zu übernehmen. Im großen und ganzen kosten die Erbschaften dem Freistaat Sachsen mehr, als sie ihm einbringen. Aber der Staat kann diese Erbschaften nicht ausschlagen.
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Dienstag, 7. September 2010
Die ganz großen Erbfälle
Ein goßer Erbfall ist der, der reichsten Frau Frankreichs - Liliane Bettencourt. Sie ist die Erbin des weltweit größten Kosmetikunternehmens L'Oréal. Im Juli 2010 sollte es einen großen Prozess um die High-Society Lady geben. Ihre eigene Tochter wollte sie entmündigen lassen.
Die Geschichte dazu:
Wie in den meisten Fällen ist auch hier ein Mann beteiligt. Der Mann ist ein Künstler, Fotograf, aber auch ein Paradiesvogel. 25 Jahre jünger als Liliane Bettencourt. Die Multimilliardärin macht eben diesem Mann im laufe der Jahre viele teure Geschenke. Unter anderem Schmuck, Gemälde und sogar ein Stadtpalais in Paris. Man munkelt , daß sie ihm auch die Seychellen-Insel D'Arros geschenkt hat. All dies habe er gar nicht gewollt, meinte dieser Mann, aber es sei schwer Liliane Bettencourt etwas abzuschlagen. 2007 zeigt die Tochter von Liliane Bettencourt diesen Mann an, den es waren Gerüchte im Umlauf, die besagten, daß eben dieser Mann als Universalerbe eingesetzt werden sollte. Nach vielen juristischen Querelen sollte der Prozeß im Juli 2010 beginnen. allerdings beendete das Gericht den Prozeß nach nur einem Tag, den es waren Tonbandmitschnitte aufgetaucht, die der Butler von Liliane Bettencourt aufgezeichnet hatte. Aus dem Erbstreit ist erst mal eine Affäire um Steuerhinterziehung geworden. Wir werden abwarten müssen, wie es in diesem Erbfall weitergeht.
Die Geschichte dazu:
Wie in den meisten Fällen ist auch hier ein Mann beteiligt. Der Mann ist ein Künstler, Fotograf, aber auch ein Paradiesvogel. 25 Jahre jünger als Liliane Bettencourt. Die Multimilliardärin macht eben diesem Mann im laufe der Jahre viele teure Geschenke. Unter anderem Schmuck, Gemälde und sogar ein Stadtpalais in Paris. Man munkelt , daß sie ihm auch die Seychellen-Insel D'Arros geschenkt hat. All dies habe er gar nicht gewollt, meinte dieser Mann, aber es sei schwer Liliane Bettencourt etwas abzuschlagen. 2007 zeigt die Tochter von Liliane Bettencourt diesen Mann an, den es waren Gerüchte im Umlauf, die besagten, daß eben dieser Mann als Universalerbe eingesetzt werden sollte. Nach vielen juristischen Querelen sollte der Prozeß im Juli 2010 beginnen. allerdings beendete das Gericht den Prozeß nach nur einem Tag, den es waren Tonbandmitschnitte aufgetaucht, die der Butler von Liliane Bettencourt aufgezeichnet hatte. Aus dem Erbstreit ist erst mal eine Affäire um Steuerhinterziehung geworden. Wir werden abwarten müssen, wie es in diesem Erbfall weitergeht.
Dienstag, 11. Mai 2010
Verrückte Erbschaftsfälle
Hund erbt Haus mit Grundstück
Da stirbt ein Mann und setzt seinen Hund, den er sehr geliebt hat, als Alleinerben ein. Der Hund erbt damit ein riesiges Haus mit Grundstück und viele Hektar Land. Allerdings können Tiere nicht erben, sondern nur Menschen. Den Hund interessiert das alles nicht er braucht nur sein Futter, ein paar Streicheleinheiten und ein warmes Zuhause.
In Amerika, besser in einigen Bundesstaaten, ist so etwas machbar. Da hinterließ eine Multimillionärin ihrer Hündin rund 12 Millionen Dollar. Allerdings hat ein Gericht die Summe auf 2 Millionen Dollar gedrückt. Warum? Da hat jemand gerechnet und heraus gefunden, daß
Da stirbt ein Mann und setzt seinen Hund, den er sehr geliebt hat, als Alleinerben ein. Der Hund erbt damit ein riesiges Haus mit Grundstück und viele Hektar Land. Allerdings können Tiere nicht erben, sondern nur Menschen. Den Hund interessiert das alles nicht er braucht nur sein Futter, ein paar Streicheleinheiten und ein warmes Zuhause.
In Amerika, besser in einigen Bundesstaaten, ist so etwas machbar. Da hinterließ eine Multimillionärin ihrer Hündin rund 12 Millionen Dollar. Allerdings hat ein Gericht die Summe auf 2 Millionen Dollar gedrückt. Warum? Da hat jemand gerechnet und heraus gefunden, daß
- 100.000 Dollar für die Bewachung der Hündin
- 8.000 Dollar für Körperpfelge
- 1.200 Dollar für Verpflegung und
- zwischen 2.500 und 18.000 Dollar für die medizinische Betreuung der Hundedame
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Montag, 12. April 2010
Nachlaßgericht
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind die Aufgaben des Nachlaßgerichtes ganz klar geregelt.
Das Nachlaßgericht:
Für Görlitz finden Sie einen Anwalt für Erbrecht hier.
Das Nachlaßgericht:
- verwahrt Testamente und Erbverträge
- eröffnet Testamente
- gibt den Erbschein aus
- ist verantwortlich für Nachlaßpflegschaften und Nachlaßverwaltungen
- ist für die Überwachung von Vollstreckungsverfahren verantwortlich
- ist für die Ernennung von Testamentsvollstreckern zuständig
- meldet den Erbfall an das Finanzamt
- meldet auch den Todesfall an das Grundstücksamt (falls ein Grundstück zur Erbmasse gehört)
Für Görlitz finden Sie einen Anwalt für Erbrecht hier.
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Mittwoch, 3. März 2010
Testamenstsvollstreckung
Es gibt zwei Arten von Testamentsvollstreckungen.
In beiden Fällen wird ein Testamentsvollstrecker festgelegt, in der Regel tut dies der Erblasser in seinem Testament. Sollte er keine geeignete Person finden, kann er die Bestellung eines Testamentsvollstreckers auch über das Nachlaßgericht beantragen.
Der Testamentsvollstrecker muß die Annahme gegenüber dem Nachlaßgericht bekanntgeben, eine Ablehnung auch. Es besteht keine Verpflichtung zur Übernahme des Amtes als Testamentsvollstrecker.
Während der Zeit der Testamentsvollstreckung haben die Erben keine Verfügungsgewalt über Nachlaßgegenstände, auch dürfen die nicht von den Erben genutzt werden.
Näheres dazu finden Sie auch im Bürgerlichen Gesetzbuch: §§ 2197 ff BGB; §§ 2364, 2368.
- die Abwicklungs- oder Auseinandervollstreckung
- die Dauer- oder Verwaltungsvollstreckung
In beiden Fällen wird ein Testamentsvollstrecker festgelegt, in der Regel tut dies der Erblasser in seinem Testament. Sollte er keine geeignete Person finden, kann er die Bestellung eines Testamentsvollstreckers auch über das Nachlaßgericht beantragen.
Der Testamentsvollstrecker muß die Annahme gegenüber dem Nachlaßgericht bekanntgeben, eine Ablehnung auch. Es besteht keine Verpflichtung zur Übernahme des Amtes als Testamentsvollstrecker.
Während der Zeit der Testamentsvollstreckung haben die Erben keine Verfügungsgewalt über Nachlaßgegenstände, auch dürfen die nicht von den Erben genutzt werden.
Näheres dazu finden Sie auch im Bürgerlichen Gesetzbuch: §§ 2197 ff BGB; §§ 2364, 2368.
Dienstag, 2. Februar 2010
Vorsorgevollmacht Görlitz
Jeder sollte eine Vorsorgevollmacht machen, damit geklärt ist, wer im Ernstfall die Vertretung des z.B. Erkrankten übernimmt. Natürlich setzt die Vorsorgevollmacht großes Vertrauen in die Bevollmächtigte Person voraus. Da dies aber in den meisten Fällen ein Familienanghöriger sein wird, ist meist schon die erste Hürde genommen. Trotzdem gibt es bei der Abfassung der Vorsorgevollmacht einiges zu beachten. Am besten wäre es, sich beraten zu lassen. Den Formfehler, ungenau oder unzweckmäßige Formulierungen können die Vorsorgevollmacht ungültig werden lassen. Es gibt einige Anwälte die darauf spezialisiert sind, wie der Anwalt für Vorsorgevollmacht Görlitz.
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Mittwoch, 6. Januar 2010
Schenkung
Eine Schenkung sollte gut überlegt sein, um Risiken die mit der Schenkung im Zusammenhang stehen zu begrenzen. Dazu sollte ein Schenkungsvertrag angefertigt werden, um Abgesichert zu sein. Bei der Schenkung wird ein Gegenstand oder ein Recht unentgeltlich übertragen, dabei wird der Beschenkte "bereichert". Ein Schenkungsvertrag sollte in jedem Fall noteriell Beurkundet werden. Beim Schenken einer Eigentumswohnung oder eines Hauses bedarf es auch der Eintragung des Beschenkten im Grundbuch. Ist alles bedacht worden und die Schenkung soll immer noch vorgenommen werden, geht das Geschenk in das "Vermögen" des Beschenkten ein und der Schenker verliert das Eigentum an dem Gegenstand oder dem Recht. Eine Schenkung kann nur in besonderen Fällen wieder rückgängig gemacht werden, deshalb vorher genau überlegen, denn auch das Risiko des Eigentumsverlustes liegt beim Schenker.
Freitag, 4. Dezember 2009
Patientenverfügung
Immer mehr schwerkranke Menschen kann dank technischem Fortschritt geholfen werden. Aber auch immer mehr Menschen haben Angst vor einer Verlängerung ihrer Leiden durch moderne Gerätemedizin. Ärzte brauchen die Zustimmung zu einer Behandlung, solange man noch selbst entscheiden kann, gibt es keine Probleme. Wie sieht es aber aus, wenn man nicht mehr in der Lage ist seinen Willen zu bekunden. Für solche Fälle ist eine Patientenverfügung gedacht. Die Patientenverfügung ist im Betreuungsrecht verankert. Eine Patientenverfügung bedeutet, daß man selbst die Folgen dafür übernimmt, wenn Ärzte diese Verfügung befolgen. Um eine Patientenverfügung zu verfassen, bedarf es der schriftlichen Form und einer eigenhändigen Unterschrift oder eines notarielle beglaubigten Handzeichens. Eine Patientenverfügung kann auch widerrufen werden. Außerdem sollte eine Patientenverfügung in bestimmten Abständen kontrolliert, geändert und auch bestätigt werden.
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